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Stichwort English Beschreibung
Eventualposition (VOB) contingency item (construction tendering and contract regulations) Als Eventualposition bezeichnet man im Vergaberecht öffentlicher Aufträge eine Position in der Leistungsbeschreibung, bei der noch nicht feststeht, ob und wenn ja in welchem Umfang sie ausgeführt werden soll. Eventualpositionen bezeichnet man auch als Bedarfspositionen.

Häufig werden auch die sogenannten Alternativpositionen zu den Bedarfspositionen gezählt. Bei diesen werden zwei Varianten der Ausführung einer Position zur Wahl gestellt. Das OLG Düsseldorf hat die Alternativpositionen von den Bedarfspositionen abgegrenzt (Beschluss vom 13.4.2011, Az. VII-Verg 58/10). Trotzdem ist bei beiden die Verwendung in einer Leistungsbeschreibung heute nur noch eingeschränkt möglich.

Seit 2009 schreibt § 7 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A vor, dass bei öffentlichen Bauaufträgen Bedarfspositionen grundsätzlich nicht mehr (also nur noch als Ausnahme) in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen sind.

In der Praxis werden als Eventualpositionen oft Stundenlohnarbeiten in die Leistungsbeschreibung integriert. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A dürfen jedoch auch angehängte Stundenlohnarbeiten nur im unbedingt erforderlichen Umfang in die Leistungsbeschreibung Eingang finden.